Antrag: Information über Dringlichkeitsentscheidungen

Gemeinsamer Antrag SPD,Grüne und UWG

Begründung:

Dringlichkeitsentscheidungen werden, wie in der Gemeindeordnung vorgesehen, von nur einem Ratsmitglied unterzeichnet. Um eine umgehende Information der anderen Ratsmitglieder zu gewährleisten schlagen wir eine Anpassung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse vor. Folgende Formulierung sollte aufgenommen werden: "Nach Unterzeichnung einer Dringlichkeitsentscheidung sind die Ratsmitglieder bis zum übernächsten Werktag zu informieren. Dies geschieht durch Einstellung aller entscheidungsrelevanten Unterlagen in das Ratsinformationssystem."

Beschlussempfehlung:

Der Rat beschließt die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse um folgenden Passus zu erweitern: "Nach Unterzeichnung einer Dringlichkeitsentscheidung sind die Ratsmitglieder bis zum übernächsten Werktag zu informieren. Dies geschieht durch Einstellung aller entscheidungsrelevanten Unterlagen in das Ratsinformationssystem." 

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