Petitionsausschuss des Landes stellt zur Satzung im Außenbereich "Hülsten III" fest: Nicht satzungsfähig

Veröffentlicht am 02.02.2017 in Allgemein

 Bemerkenswerte Sitzung: Der Petitionsausschuss des Landes stellt zur Satzung im Außenbereich "Hülsten III" fest: "Nicht satzungsfähig im Sinne des §35 Abs. 6 BauBG...Ein solches Vorhaben wäre somit nicht genehmigungsfähig."Der Aufstellungsbeschluss musste nun also zurückgenommen werden.

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