Die SPD Fraktion hält die zusätzliche Entschädigung für zwei Ausschussvorsitzende in der Gemeinde Reken für nicht gerechtfertigt.
Das neue „Landesgesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. November 2016 regelt unter anderem, dass Vorsitzende von Ausschüssen des Rates, mit Ausnahme des Wahlprüfungs- und des Hauptausschusses, eine zusätzliche monatliche Aufwands-entschädigung erhalten.
Neben der Aufwandsentschädigung als Ratsmitglied bekämen dann die Ausschussvorsitzenden zusätzlich 211 Euro im Monat. Der Gesetzgeber will damit „den erhöhten Arbeitsaufwand der Ausschussvorsitzenden in den Räten und Kreistagen angemessener berücksichtigen“, so die Begründung. Dass das Gesetz Anreize schaffen soll, ehrenamtliche politisch aktive Menschen zu gewinnen, sei zu begrüßen.
„Allerdings halten wir die zusätzliche Aufwandsentschädigung bei 1 bis 2 Sitzung im Jahr für überzogen “, so Andreas Zander, SPD Fraktionsvorsitzender. Dies sind der Rechnungsprüfungs-ausschuss, der einmal im Jahr tagt, sowie der Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss der Gemeinde Reken, der in letzten Jahren maximal zweimal pro Jahr getagt hat.
Der SPD-Chef sieht auch keinen wesentlich erhöhten Arbeitsaufwand. Zander: „Jedes Ratsmitglied, wie auch der Ausschussvorsitzende, bereitet sich gleichermaßen auf eine Sitzung vor.“ Der oder die Vorsitzende stimme die Tagesordnung mit dem Bürgermeister ab und übernehme Leitung und Moderation der Sitzungen. „Dies rechtfertigt keine zusätzliche Entschädigung“. 2500 Euro extra für ein bis zwei Sitzungen im Jahr sei den Bürgern nicht zu vermitteln, auch im Hinblick auf die vielen Ehrenamtlichen, die in Vereinen, Kirche und karitativen Einrichtungen, in der Flüchtlingshilfe oder Feuerwehr tätig sind.
Anders sieht es die SPD Fraktion beim Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Reken. Durch die wesentlich höhere Sitzungshäufigkeit, ist hier eine zusätzliche Aufwandsentschädigung zu rechtfertigen. Auch begrüßt die SPD Reken ausdrücklich die Absicht des Gesetzes das kommunale Ehrenamt zu stärken.