Begründung:
Dringlichkeitsentscheidungen werden, wie in der Gemeindeordnung vorgesehen, von nur einem Ratsmitglied unterzeichnet. Um eine umgehende Information der anderen Ratsmitglieder zu gewährleisten schlagen wir eine Anpassung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse vor. Folgende Formulierung sollte aufgenommen werden: "Nach Unterzeichnung einer Dringlichkeitsentscheidung sind die Ratsmitglieder bis zum übernächsten Werktag zu informieren. Dies geschieht durch Einstellung aller entscheidungsrelevanten Unterlagen in das Ratsinformationssystem."
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse um folgenden Passus zu erweitern: "Nach Unterzeichnung einer Dringlichkeitsentscheidung sind die Ratsmitglieder bis zum übernächsten Werktag zu informieren. Dies geschieht durch Einstellung aller entscheidungsrelevanten Unterlagen in das Ratsinformationssystem."
12.07.2025 08:50 Thorsten Rudolph zum Haushaltsentwurf 2025
Haushaltsentwurf 2025 – solide Grundlage für sozialen Fortschritt und gezielte Investitionen Zum Abschluss der Haushaltswoche zieht Thorsten Rudolph, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, eine erste politische Bilanz des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025. Der Entwurf bildet aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ein stabiles Fundament für eine Politik, die den Zusammenhalt stärkt, Zukunft ermöglicht und ökonomisch verantwortungsvoll bleibt.… Thorsten Rudolph zum Haushaltsentwurf 2025 weiterlesen
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