Erhöhung der Vergnügungssteuer

Antrag Erhöhung der Vergnügungssteuer (Nov. 2011)
Diskussion im HFA vom 14.12.2011
Antrag der SPD-Fraktion
"Stufenweise Erhöhung der Vergnügungssteuer"
RM Zander gibt zu verstehen, dass seine Fraktion der Spielsucht in Reken mit der Steueranhebung entgegenwirken wolle und erläutert die beantragte stufenweise Erhöhung.

Grundsätzliche Diskussionen über Steueranhebungen kämen für seine Fraktion nur dann in Betracht, wenn bekannt sei, wie sich die zukünftigen GFG Zuweisungen für die Gemeinde Reken entwickeln, erklärt RM Schemmer. Steuererhöhungen nur dann, wenn erforderlich; diese Entscheidungen treffe dann allerdings die Landesregierung.
Mit der Antragstellung werde im Zusammenhang mit der Neueinrichtung der Spielhalle auf dem Grundstuck „Niewerth“ ein falscher Eindruck erweckt, gibt BM Seier zu verstehen.

Dies wird auch von RM Fischer so gesehen. Über eine diesbezügliche Steueranhebung könne man möglicherweise in den nächsten Jahren nachdenken.

Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Reken beschließt die Änderung der Satzung der Gemeinde Reken über die Erhebung von Vergnügungssteuer in Bezug auf die Anpassung des Vergnügungssteuersatzes für Apparate mit Gewinnmöglichkeit nach § 10 (1) a. Der aktuelle Prozentsatz von 10 % soll in den nächsten
drei Jahren um drei Prozentpunkte angehoben werden.

Abstimmungsergebnis: Ablehnung bei 3 Ja-Stimme
11 Neinstimmen

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