Der Landtag hat am Mittwoch (27.2.2013) beschlossen, dass private Abwasserleitungen nur noch in Wasserschutzgebieten geprüft werden müssen.
In Wasserschutzgebieten gilt: Besitzer von Privathäusern, die vor 1965 gebaut wurden, müssen bis 2015, alle anderen bis 2020 nachweisen, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind. Gleichzeitig wurde die Entscheidungskompetenz der Kommunen gestärkt. Die Kommunen können nun selbst entscheiden, ob sie ihre bestehenden Abwassersatzungen beibehalten oder eine neue Satzungen erlassen wollen oder nicht.
Der SPD Fraktionssprecher Andreas Zander betont dazu, dass mit der neuen landesgesetzlichen Regelung zur sogenannten Dichtheitsprüfung „eine bürgerfreundliche und unbürokratische Lösung auf den Weg gebracht wurde. Sie schafft einen fairen Ausgleich zwischen Grundwasserschutz und Eigentümerinteressen.“ Die Gemeinde Reken sollte ihre Satzung der neuen gesetzliclhen Regelung bürgerfreundlich und der örtlichen Gegebenheiten entsprechend abändern. Um finanzschwachen Bürgerinnen und Bürgern im Bedarfsfall helfen zu können, wird es ein Investitionsprogramm des Landes mit zinsgünstigen Krediten geben, damit soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei eventuell notwendigen Sanierungen von privaten Abwasserleitungen vermieden werden.


