Bürgerfreundliche Lösung zur Prüfpflicht privater Abwasserleitungen

Veröffentlicht am 03.03.2013 in Allgemein

Der Landtag hat am Mittwoch (27.2.2013) beschlossen, dass private Abwasserleitungen nur noch in Wasserschutzgebieten geprüft werden müssen.

In Wasserschutzgebieten gilt: Besitzer von Privathäusern, die vor 1965 gebaut wurden, müssen bis 2015, alle anderen bis 2020 nachweisen, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind. Gleichzeitig wurde die Entscheidungskompetenz der Kommunen gestärkt. Die Kommunen können nun selbst entscheiden, ob sie ihre bestehenden Abwassersatzungen beibehalten oder eine neue Satzungen erlassen wollen oder nicht.

Der SPD Fraktionssprecher Andreas Zander betont dazu, dass mit der neuen landesgesetzlichen Regelung zur sogenannten Dichtheitsprüfung „eine bürgerfreundliche und unbürokratische Lösung auf den Weg gebracht wurde. Sie schafft einen fairen Ausgleich zwischen Grundwasserschutz und Eigentümerinteressen.“ Die Gemeinde Reken sollte ihre Satzung der neuen gesetzliclhen Regelung bürgerfreundlich und der örtlichen Gegebenheiten entsprechend abändern. Um finanzschwachen Bürgerinnen und Bürgern im Bedarfsfall helfen zu können, wird es ein Investitionsprogramm des Landes mit zinsgünstigen Krediten geben, damit soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei eventuell notwendigen Sanierungen von privaten Abwasserleitungen vermieden werden.

 
 

Mitglied werden

      

 

WebsoziInfo-News

23.06.2026 19:06 Dagmar Schmidt zu den Empfehlungen der Rentenkommission
Reform muss zu spürbaren Verbesserungen gegenüber dem Status quo führen Der Abschlussbericht der Rentenkommission ist eine gute Grundlage für eine umfassende Reform, die wir jetzt gründlich beraten und dann auf den Weg bringen wollen. „Die Kommission hatte die Aufgabe, Vorschläge zu entwickeln, wie insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ihren Lebensstandard im Alter sichern… Dagmar Schmidt zu den Empfehlungen der Rentenkommission weiterlesen

Ein Service von websozis.info