Bundestag beschließt Gesetz zur Flexi-Rente

Veröffentlicht am 21.10.2016 in Allgemein

Ursula Schulte, SPD-MdB: „Gesund und flexibel in den Ruhestand“

Bundestag beschließt Gesetz zur Flexi-Rente

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag die von der Koalition auf den Weg gebrachte Flexi-Rente beschlossen. „Unser Ziel war, anstelle eines starren Korsetts selbstbestimmte Möglichkeiten für einen schrittweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu schaffen. Dabei sollen sowohl individuelle Erwerbsbiografien wie auch die persönlichen Vorstellungen der Beschäftigten berücksichtigt werden“, so Ursula Schulte.

 

 

Stärkung von Prävention, Rehabilitation und Nachsorge

Zentral sei, dass die Beschäftigten gesund und fit das Rentenalter erreichen können. „Wir wollen verhindern, dass Menschen aus gesundheitlichen Gründen früh aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen, arbeitslos werden oder Erwerbsminderungsrente beziehen müssen. Daher schafft die Flexi-Rente eine Vorsorgekette, die von der Prävention über die Rehabilitation bis zur Nachsorge reicht“, erläutert Ursula Schulte das Gesetz. Mit einem individuellen berufsbezogenen Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr sollen Präventions- und Rehabilitationsbedarfe frühzeitig erkannt und passende Maßnahmen angeboten werden. Zudem werde ein Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendrehabilitation mit der Möglichkeit zur Nachsorge eingeführt.

Expertenanhörung bestätigt den SPD-Kurs

Diese Maßnahmen fanden auch bei der Expertenanhörung im Bundestag am 17. Oktober große Zustimmung. So betonte Christof Lawall, Geschäftsführer von Degemed: „Wir begrüßen diese Idee des Gesundheitschecks. Das ist tatsächlich ein intelligentes Modell, für eine aufsuchende und abholende Präventionsstrategie. Das ist Sozialpolitik, die auf den demografischen Wandel reagiert, die richtigen Akzente setzt und den Rentenversicherungsträgern die Möglichkeit gibt, offensiv mit diesem Thema umzugehen.“

Auch Alwin Baumann vom Bündnis Kinder- und Jugendreha unterstützte den Gesetzentwurf: „Ich bewerte die Änderung, dass Kinder und Jugendliche Erwachsenen gleichgestellt werden, dass wir eine Pflichtleistung und die Möglichkeit der Nachsorge haben, als wirklich historisch.“

Teilrente wird individueller und flexibler

Weiterhin werde der Renteneintritt individueller und flexibler. Die Teilrente könne stufenlos in Anspruch genommen werden. Ein einfaches Anrechnungsmodell ersetze die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen. 6.300 Euro pro Jahr seien anrechnungsfrei, jeder Verdienst darüber hinaus werde mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet. „So kann der Übergang in die Rente schrittweise und passend zur individuellen Lebensplanung erfolgen“, so Ursula Schulte abschließend.

 

„Die Flexi-Rente passt gut in das familienpolitische Grundsatzpapier des SPD - Unterbezirk Borken. Hier fordern wir, dass die Menschen selber entscheiden können, wann sie in Rente gehen wollen. Besonders wichtig ist uns, dass die Menschen im Alter nicht verarmen. Unsere Anliegen werden wir sowohl an die Landes- als auch an die Bundespartei weiterleiten“, so Ursula Schulte.

 
 

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