Landesverfassungsgericht stoppt vorläufig den Nachtragshaushalt 2010

Veröffentlicht am 22.01.2011 in Allgemein

Der Nachtragshaushalt 2010 ist und bleibt eine Schlussabrechnung der abgewählten Landesregierung

Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP fühlen sich im Erfolgsrausch: Sie haben den Nachtragshaushalt in NRW insoweit vorläufig juristisch gestoppt, als die Landesregierung bis zu einer endgültigen Entscheidung keine Kredite aufnehmen darf. Aber der Jubel könnte nach hinten losgehen: Was, wenn es zu Neuwahlen kommt?

Gelassen reagieren Landesregierung und SPD-Landtagsfraktion.

Die Landesregierung respektiert die vorläufige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
Dazu teilt das Finanzministerium teilt mit: "Selbstverständlich wird die Landesregierung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nachkommen, bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushaltsgesetzes aufzunehmen. Die Verfassungsrichter in Münster sind damit CDU und FDP lediglich dahin gehend gefolgt, die Kassenbücher für das Jahr 2010 noch nicht zu schließen. Das Gericht hat in seiner Entscheidung ausdrücklich festgelegt, dass es ‚allerdings weder der beantragten vollständigen Aussetzung des Gesetzesvollzugs noch der Rückgängigmachung aller bereits vollzogenen Bewirtschaftungsmaßnahmen’ bedarf. Darüber hinaus hat das Gericht betont, dass die heutige Entscheidung keine Vorwegnahme in der Hauptsache bedeutet."

Norbert Römer: Wir warten die Entscheidung in der Hauptsache in aller Ruhe ab
Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Nachtragshaushalt 2010 erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Norbert Römer: „Der Verfassungsgerichtshof hat dem Antrag von CDU und FDP nur teilweise stattgegeben. Die Landesregierung wird aber der entsprechenden Aufforderung des Gerichts selbstverständlich Folge leisten. Die Handlungsfähigkeit der Landesregierung ist durch diese Entscheidung nicht eingeschränkt, das hat das Gericht selbst festgestellt. Ebenso wenig ist die heutige einstweilige Anordnung ein Vorgriff auf die Entscheidung ist der Hauptsache. Diese Entscheidung warten wir in aller Ruhe ab.“
Römer betonte: „Der Nachtragshaushalt 2010 ist und bleibt eine Schlussabrechnung der abgewählten Landesregierung. Damit ist erneut deutlich geworden, dass Rüttgers einen finanziellen Scherbenhaufen hinterlassen hat.“

 
 

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