Keine Prüffrist für Wohnhäuser außerhalb von Wasserschutzgebieten
Vor der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Umwelt des Landtages NRW haben sich die Regierungsparteien SPD und Grüne auf Eckpunkte für die Dichtheitsprüfung geeinigt.
Danach sollen in Trinkwasserschutzgebieten die Kanalleitungen älterer Häuser (Baujahr bis 1965) bis zum Ende des Jahres 2015, alle ab 1966 entstandenen Gewerbe- und Wohnimmobilien bis zum Ende des Jahres 2020 überprüft werden.
Für alle anderen Gebäude entfällt die Pflichtüberprüfung.
Die Kommunen können entsprechend ihrer Kanalbaumaßnahmen durch Satzung örtliche Rahmenbedingungen vorschreiben. Die in der Selbstüberwachungsverordnung geregelte Überprüfung von kommunalen Abwasserleitungen, industriellen Abwasserleitungen soll ebenfalls beibehalten werden.
„Die von der ehemaligen CDU/FDP Landesregierung Regierung eingeführte flächenmäßige Zwangsprüfung wird damit durch eine bürgerfreundliche Lösung ersetzt“ freut sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Zander über die gefundene Lösung.


