SPD und Grüne in NRW einigen sich auf neue Regeln für Dichtheitsprüfung

Veröffentlicht am 24.10.2012 in Allgemein

Keine Prüffrist für Wohnhäuser außerhalb von Wasserschutzgebieten

Vor der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Umwelt des Landtages NRW haben sich die Regierungsparteien SPD und Grüne auf Eckpunkte für die Dichtheitsprüfung geeinigt.
Danach sollen in Trinkwasserschutzgebieten die Kanalleitungen älterer Häuser (Baujahr bis 1965) bis zum Ende des Jahres 2015, alle ab 1966 entstandenen Gewerbe- und Wohnimmobilien bis zum Ende des Jahres 2020 überprüft werden.
Für alle anderen Gebäude entfällt die Pflichtüberprüfung.
Die Kommunen können entsprechend ihrer Kanalbaumaßnahmen durch Satzung örtliche Rahmenbedingungen vorschreiben. Die in der Selbstüberwachungsverordnung geregelte Überprüfung von kommunalen Abwasserleitungen, industriellen Abwasserleitungen soll ebenfalls beibehalten werden.
„Die von der ehemaligen CDU/FDP Landesregierung Regierung eingeführte flächenmäßige Zwangsprüfung wird damit durch eine bürgerfreundliche Lösung ersetzt“ freut sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Zander über die gefundene Lösung.

In ganz NRW hatten sich viele Bürger in Petitionen, viele Kommunen mit Resolutionen gegen die Regelung der alten Landesregierung zur Pflichtüberprüfung aller privaten Kanalleitungen gewehrt. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hatte hingegen sowohl im Wahlkampf als auch zuletzt auf dem Landesparteitag der SPD erklärt: Wir wollen eine bürgerfreundliche Lösung für den Umweltschutz finden. Für den Sanierungsfall ist eine Härtefallregelung und Unterstützung durch die NRW Bank vorgesehen. Nach 5 Jahren soll die neue Vorschrift dann vom Landtag überprüft werden.

 
 

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