"Wir begrüßen die Ankündigung von Kommunalminister Ralf Jäger, die Wahlen von Räten und Bürgermeistern wieder zusammenzulegen", erklärt SPD-Kreisvorsitzender Bernhard Daldrup. Damit folge der Minister einer Festlegung des neuen Koalitionsvertrages. "Die von Schwarz-Gelb vorgenommene Trennung der Wahlen war Unsinn", so Daldrup, der anerkennt, dass dies offenbar auch der CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag in einer entsprechenden Pressemitteilung eingeräumt hat.
Es wäre das Beste, wenn die Möglichkeit einer gemeinsamen Wahl bereits zum nächsten Termin im Jahre 2014 genutzt würde. "Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist dies leider nicht möglich", so Daldrup, "weil nicht einfach die Amtszeiten von Räten oder Bürgermeistern per Gesetz in deren laufender Wahlperiode verlängert oder verkürzt werden dürfen." Deshalb werde die erste vollständig wieder gemeinsam durchgeführte Wahl erst 2020 möglich sein.
"Wir sind überzeugt, dass bei einer zeitgleichen Wahl von Räten und Bürgermeistern mehr Menschen zur Wahlurne gehen", sagte Kommunalminister Ralf Jäger dazu in Düsseldorf.
Die künftige Landesregierung will vorschlagen, dass bis zur nächsten NRW-Kommunalwahl 2014 das Wahlrecht so verändert wird, dass die Amtszeit der Bürgermeister und die Wahlzeit der Räte wieder an einem Tag enden. Dazu sollen die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der Bürgermeister dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt werden. Die erste gemeinsame Wahl fällt dann in das Jahr 2020.
"Bereits zur nächsten Kommunalwahl soll den Bürgermeistern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Amtszeit freiwillig zu verkürzen, damit die gemeinsame Wahl mit dem Rat schon 2014 erfolgen kann", so Daldrup, der davon ausgeht, dass es dadurch in vielen Gemeinden bereits 2014 zu einer gemeinsamen Wahl kommen wird. Er gehe davon aus, dass mit Hochdruck an einer verfassungsfesten, gesetzlichen Änderung gearbeitet werde.
"Die Verantwortungsgemeinschaft von Rat und Verwaltung kommt am besten durch gemeinsame Wahlen zum Ausdruck. Der Bürger kann häufig nicht hinreichend erkennen, wer in der Gemeinde für die Entscheidungen verantwortlich ist, Rat, Bürgermeister oder beide gemeinsam", so Daldrup. Außerdem ist die gemeinsame Wahl ein Beitrag zur Stärkung der Wahlbeteiligung. Die Wahlbeteiligung bei isolierten Wahlen von Landräten oder Bürgermeistern sei teilweise erschreckend niedrig, dieser Tendenz dürfe nicht durch das Wahlrecht auch noch Vorschub geleistet werden.
Daldrup begrüßt es, dass Kommunalminister Jäger so schnell auf die Ziele der Koalitionsvereinbarung reagiere. Er hofft, dass die entsprechenden Änderungen auch die Zustimmung der Oppositionsparteien finden wird. Die CDU habe ja bereits erklärt, dazu gelernt zu haben.