SPD Reken unterstützt die Einwände der Bürgerinitiative gegen die K11n

Veröffentlicht am 22.04.2011 in Allgemein

Über ihre Einwände gegen die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reken im Bereich "Esch", sowie gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes BGR 36 "Esch" der Gemeinde Reken informiert die Bürgerinitiative Bigor auf ihrer Homepage

zum Bebauungsplan BGR 36 „Esch“ der Gemeinde Reken, Ortsteil Groß
Reken, nehmen wir wie folgt Stellung:

Gegen den aufgeführten Flächennutzungsplan/Bebauungsplan werden Bedenken erhoben.

Diese Bedenken betreffen ausdrücklich nicht die geplante Wohnbebauung
des Baugebietes Esch und richten sich somit nicht gegen die Ausweisung
neuer Wohnbaugebiete in Groß Reken.

Wir sprechen uns aber aus mehreren Gründen gegen die Verknüpfung des
Bebauungsplans mit der Trassensicherung für eine mögliche
Ortskernentlastungsstraße K11n aus. Die Trassensicherung macht keinen
Sinn, da diese Trasse unter Berücksichtigung der verfügbaren
Informationen nicht erforderlich ist.

Eine Trassensicherung ist nur sinnvoll, wenn eine Realisierung der
gesamten geplanten Straße wenigstens mittel- bis langfristig in Aussicht
steht und alle Rahmenbedingungen, d.h. Finanzen, Umweltverträglichkeit
und Nutzen, für die Realisierung sprechen. Das ist heute und auch in
absehbarer Zeit nicht der Fall. Seite 2 von 3, 20. April 2011
Auf die in der Vergangenheit von der BIGOR sowohl auf ihrer Homepage
veröffentlichten Details und die in Diskussionen mit Rekener Bürgern und
den Parteien sowie auch mit dem Bürgermeister gewonnenen Aspekte wird
hiermit verwiesen und bedarf nur in den folgenden Punkten einer
weitergehenden Betrachtung.

1. Fehler in vorhandenen Gutachten

Das bereits erstellte Verkehrsgutachten zur Ortskernentlastungsstraße
K11n enthält diverse fragwürdige und zum Teil überholte Bezugsquellen.
Als fragwürdig ist z. B. einzustufen, dass sich das Gutachten vor allem auf
allgemeine, zum Teil für die gesamte Bundesrepublik geltende Annahmen
gründet; von diesen trifft aber nur ein kleiner Teil auf Reken zu und ein
Großteil passt überhaupt nicht (z.B.: angenommene Zunahme des
Schwerlastverkehrs um 24,8 % - dies betrifft nur Autobahnen, jedoch nicht
Groß Reken. Zudem würde sich damit der Schwerlastverkehr nur von
derzeit 1 % auf 1,25 % erhöhen!).

Die im Verkehrsgutachten prognostizierte Bevölkerungsentwicklung
dagegen ist inzwischen unstreitig nicht mehr zutreffend. Die aktuellste
Studie des Kreises Borken geht davon aus, dass die Bevölkerung in der
Gemeinde nur noch bis zum Jahr 2015 gering zunehmen und anschließend
bis zum Jahr 2030 wieder unter den heutigen Wert sinken wird.

Eine weitere in Auftrag gegebene Verkehrszählung, dessen Veröffent-
lichung bereits im letzten Jahr erwartet wurde, liegt immer noch nicht vor.

Eine (Teil-)Trassensicherung ohne eine fundierte Grundlage ist somit nicht
sinnvoll.

2. Anbindung Velener Straße/B67n

Ungeklärt ist auch immer noch die Frage nach einer Anbindung der Velener
Straße an die B67n. Sollte diese Anbindung realisiert werden, entsteht
damit ggf. eine weitaus höhere Verkehrsbelastung als in allen bisher
vorliegenden Gutachten und Studien untersucht wurde. Daher ist es umso
sinnvoller, weitere Gutachten abzuwarten und erst dann planerisch aktiv zu
werden.

3. Entlastung des Surkstamm

Die „Ortskernentlastungsstraße“ soll nach den vorliegenden Unterlagen vor
allem die Straße Surkstamm entlasten. Dieses Ziel wird aber nur in
geringem Umfang erreicht werden können, denn Groß Reken hat
größtenteils innerörtlichen und nur in geringem Umfang überörtlichen
Verkehr. Zum einen wird der überörtliche Verkehr durch die Ost-West-
Anbindung an die B67n und die Süd-Nord-Anbindung an die A31 gut um
Reken herumgeführt. Zum zweiten liegen an der Straße Surkstamm viele
Einrichtungen des täglichen Bedarfs, so ein Lebensmittel-Markt, ein
Getränke-Markt, eine Tankstelle und ein Frisör sowie in Querstraßen direkt angrenzend Rathaus, Kirche, Grundschule und Kindergarten sowie die
Hauptstraße mit dem Einzelhandel.

4. Kosten

Der mögliche Nutzen der Straße steht im krassen Gegensatz zu den Kosten
(3,3 Mio. €) für den Bau der gesamten Straße.

5. Verkehrsbelastung

In anderen Gemeinden werden neue Straßen, sofern sie nicht der
Erschließung von Wohngebieten dienen, für eine geschätzte Belastung von
ca. 20.000 Fahrzeugen je 24 Stunden gebaut; die K11n soll gemäß
vorliegendem Gutachten ca. 2.500 Fahrzeuge je 24 Stunden aufnehmen.

Vor dem Bau irgendeiner neuen Straße muss zunächst ein Verkehrs-
entwicklungsplan für Groß Reken erstellt werden. Die wirklich
problematischen Straßen Hauptstraße und Coesfelder/Dorstener Straße
werden durch die K11n überhaupt nicht entlastet, und das, obwohl die
Coesfelder/Dorstener Straße gemäß des bisher vorliegenden
Verkehrsgutachtens einen Verkehrsfluss im Untersuchungszeitraum von
800 Fahrzeugen hatte und die Strecken, die durch die K11n entlastet
werden sollen, nur 265 Fahrzeuge.

6. Unnötige Versiegelung

Zudem vernichtet die Straße erhaltenswerte Landschaft und einen großen
Teil des Naherholungsgebietes von Groß Reken.

Außerdem würde weitere Fläche unnötig versiegelt, was nicht der vom
Kreis eingegangenen „Allianz für die Fläche“ entspricht und der
Landwirtschaft dauerhaft zu bewirtschaftende Flächen sowie darüber
hinaus Ausgleichsflächen entzieht.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine Kombination der
(Teil-) Trassensicherung in Verbindung mit dem neuen Baugebiet Esch
nicht sinnvoll ist. Daher spricht sich die BIGOR gegen den Bebauungsplan
BGR 36 aus und fordert von der Gemeinde Reken eine Korrektur
hinsichtlich der Nichtberücksichtigung der Teiltrasse der K11n.

Freundliche Grüße

für BIGOR

Thomas Grote Westrick Birgit Grote Westrick Holger Mathes Britta Mathes

 
 

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