Tempo 30 auf der Bahnhofstrasse

Veröffentlicht am 04.12.2019 in Allgemein

Tempo 30 auf der Bahnhofstrasse

die SPD-Fraktion beantragt für die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 04.12.2019 folgenden Antrag mit auf die Tagesordnung zu nehmen: Anordnung einer streckenbezogenen Temporeduzierung (Tempo 30) auf einem Teilabschnitt der Bahnhofstraße im Bereich der Nahversorgungseinrichtungen Begründung: Die Bahnhofstraße in Bahnhof Reken ist eine hochfrequentierte innerörtliche Straße. Im Bereich der Straße zwischen den Kreuzungen mit der Frankenstraße und der Aulkestraße befindet sich der größte Teil der Nahversorgungseinrichtungen (Bank, Arzt, Bäckerei, Lebensmittel-Discounter etc.) des Ortsteils Bahnhof Reken. Entsprechend stark wird dieser Abschnitt der Straße von sämtlichen Verkehrsteilnehmern (Fußgängern, Radfahrern, privaten und gewerblichen PKW und LKW als auch dem öffentlichen Personennahverkehr - ÖPNV) frequentiert.

Die Bahnhofstraße ist in dem genannten Abschnitt vor einigen Jahren auf der gesamten Straßenbreite stadtgestalterisch attraktiv und niveaugleich ausgebaut worden. Durch den Verzicht auf Hochborde (zur Abgrenzung der Gehwege) und den niveaugleichen Ausbau des gesamten Straßenraums hat die Bahnhofstraße auf diesem Teilabschnitt den Charakter eines sog. „verkehrsberuhigtes Geschäftsbereichs“ (laut § 45 Abs. 1d der Straßenverkehrsordnung (StVO)) erhalten.

Dieser wird in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion empfohlen und findet überwiegend als Tempo-20-Zone Anwendung (wie z.B. auf der Hauptstraße in Groß Reken). Zu dem v.g. Charakter der Straße passt jedoch überhaupt nicht, dass auf diesem Abschnitt der Bahnhofstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt ist. Diese Geschwindigkeit sorgt für eine potenzielle Gefährdung der besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmer (Kinder, Fußgänger und Radfahrer) beim Queren der Fahrbahn. Die an vielen Stellen längsparkenden Pkw sorgen zusätzlich für eine fehlende Übersichtlichkeit beim queren der Straße. Laut des § 45 (1 und 1a) der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Beschränkungen des Verkehrs, dazu zählen auch Geschwindigkeitsbegrenzungen, z.B. aus Gründen der Sicherheit angeordnet werden. Sicherheitserfordernisse können vor allem auf Straßen „in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf“ geltend gemacht werden. Dies ist auf dem Teilabschnitt der Bahnhofstraße im Bereich der Nahversorgungseinrichtungen der Fall. Um die Sicherheit der v.g. besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, sollte deshalb die Höchstgeschwindigkeit auf diesem Abschnitt der Bahnhofstraße von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt werden. Beschlussempfehlung: Die Verwaltung bzw. die zuständige Verkehrsordnungsbehörde wird damit beauftragt, eine streckenbezogene Temporeduzierung (Tempo 30) auf einem Teilabschnitt der Bahnhofstraße (zwischen den Kreuzungsbereichen mit der Frankenstraße und der Aulkestraße) anzuordnen.

 
 

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